Ab Juli 2025 gilt in der Schweiz offiziell ein neuer Rechtsrahmen für Elektrofahrräder, der sich nicht nur auf lokale Fahrer und Hersteller auswirkt, sondern auch den Ton für umfassendere regulatorische Änderungen in ganz Europa angeben könnte. Der Hauptschwerpunkt? Eine neu definierte Klasse für schwere elektrische Lastenfahrräder und der wachsende Druck auf die europäischen Gesetzgeber, veraltete Normen für Motorleistung und Fahrzeuggewicht zu überarbeiten.
Warum die E-Bike-Gesetze der Schweiz wichtig sind
Im Vergleich zu vielen EU-Ländern nimmt die Schweiz im Ökosystem der E-Bikes eine einzigartige Stellung ein. Ihr S-Pedelecs (Geschwindigkeits-Pedelecs)-e-Bikes mit einer Tretunterstützung von bis zu 45 km/h sind im Berufsverkehr weit verbreitet und machen fast 10% aller verkauften E-Bikes im Land. Diese Quote ist die höchste in Europa und hat den Schweizer Aufsichtsbehörden reichlich Daten aus der Praxis geliefert, die eine differenziertere Einstufung rechtfertigen.
In der neuesten Gesetzgebung werden Elektrofahrräder nun unterteilt in drei Kategorien:
1. Leichte Elektro-Mopeds
- Motorleistung: Maximal 500 W
- Geschwindigkeit der Tretunterstützung: Maximal 25 km/h
- Gesamtgewicht: Bis zu 250 kg (vorher 200 kg)
- Anforderungen: Kein Führerschein für Benutzer über 16 Jahren erforderlich (M-Führerschein ab 14 Jahren); kein Nummernschild; Helme empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
2. Schnelle Elektro-Mopeds (S-Pedelecs)
- Motorleistung: Maximal 1000 W
- Geschwindigkeit der Tretunterstützung: Bis zu 45 km/h
- Höchstgeschwindigkeit ohne Hilfsmotor: 30 km/h
- Anforderungen: M-Führerschein, Versicherung, Nummernschild und Helm sind obligatorisch.
3. Schwere Elektro-Mopeds (neu)
- Motorleistung: Max 2000 W
- Maximale Geschwindigkeit: 25 km/h mit oder ohne Tretunterstützung
- Zulässiges Gesamtgewicht: Zwischen 250-450 kg
- Anforderungen: M-Führerschein, Nummernschild, Helm und Versicherung erforderlich.
Diese dritte Kategorie wurde speziell für die Lastenfahrräder Fahrzeuge, die zunehmend für den städtischen Lieferverkehr, den Kindertransport und sogar für kommunale Dienstleistungen eingesetzt werden.
Strengere Kindersicherheitsvorschriften für Lastenfahrräder
Die Schweizer Verordnung aktualisiert auch die Normen für die Beförderung von Kindern in Lastenfahrrädern. Während die bisherigen Regeln vage waren, erlaubt das neue Gesetz den Transport von bis zu vier Kindervorausgesetzt, dass jeder Sitz:
- Ist ein ausgewiesener Kindersicherheitssitz, Und
- Ist ausgestattet mit einem Sicherheitsgurt.
Damit stärkt die Schweiz ihre Position im familienfreundlichen und emissionsarmen Stadtverkehr und passt die Sicherheitsstandards an die zunehmenden Nutzungsszenarien an.
Neue Verkehrszeichenregeln: E-Bikes = Kraftfahrzeuge?
Eine weitere bemerkenswerte Aktualisierung betrifft Verkehrszeichen und Verkehrsrechte:
- Die traditionelle Schild "Fahrrad" gilt nun für alle Unterkategorien des motorisierten Individualverkehrs: langsame und schnelle E-Bikes, Elektroroller, usw.
- Der Schild "Motorisiertes Zweirad". gilt weiterhin für S-Pedelecs, Benzinmopeds und die neuen schweren Elektro-Mopeds. Jede Straße, die motorisierte Fahrräder verbietet, verbietet auch diese - selbst wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Die Schweizer Gemeinden sind nun ermächtigt schwere oder schnelle E-Bikes von schmalen Radwegen ausschließen oder Fußgänger-Vorrangzonen, je nach den örtlichen Sicherheitsbedingungen.
Europa schaut zu: Der Vorstoß für aktualisierte E-Bike-Normen
Das Schweizer Gesetz hat in der gesamten EU Widerhall gefunden, insbesondere da Der deutsche ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) drängt auf eine europaweite Aktualisierung der veralteten Definitionen für E-Bikes. Nach geltendem EU-Recht sind E-Bikes beschränkt auf:
- 250 W kontinuierliche Motorleistung, Und
- Abschaltung der Tretunterstützung bei 25 km/h.
Kritiker sagen jedoch, dass dieser Standard nicht mehr die moderne Leistung von E-Bikes oder reale Anwendungsfälle widerspiegelt - insbesondere für Lastenfahrräder in der Zustellung oder Logistik verwendet werden.
Vorgeschlagene Änderungen werden diskutiert:
- Erhöhung der Leistungsgrenzwerte: Der ZIV schlägt vor, von kontinuierlichen 250 W auf 750 W SpitzenleistungDies entspricht der Funktionsweise der meisten Motoren (z. B. Bosch, Bafang). Dies würde den Herstellern mehr Flexibilität bieten und gleichzeitig die Leistung an Steigungen oder unter Last verbessern.
- Gewichtsobergrenzen für Cargo Bikes: Es gibt auch einen Vorschlag zur Festlegung von Gewichtsgrenzen bei:
- 250 kg für zweirädrige Cargo-E-Bikes, Und
- 300 kg für mehrrädrige Cargo-E-Bikes. Jedes darüber hinausgehende Fahrzeug würde einen neuen Rechtsrahmen erfordern (unter Bezugnahme auf EN 17860-4:2025 Normentwurf). Kritiker warnen, dass zu große Lastenräder zunehmend an Mini-Lieferwagen erinnern und nicht auf reguläre Radwege gehören.
- Realistischere Leistungsmetriken: Einige Vorschläge zielen auch darauf ab, die Leistungsabgabe auf der Grundlage ein Verhältnis zum menschlichen Einsatz-z.B. Leistungsunterstützung von 400% bis 600%, anstelle einer pauschalen Wattzahl.
⚖️ Branchendebatte: Innovation vs. Regulierung
Während einige Regulierungsbehörden dies als eine notwendige Aktualisierung ansehen, sind nicht alle damit einverstanden:
- LEVA-EUein europäischer Verband für leichte Elektrofahrzeuge, hat davor gewarnt, dass strengere Vorschriften Block asiatische Herstellerund den Zugang zur E-Mobilität in der Stadt erschweren.
- Forscher und Stadtplaner sich für eine Regulierung auf der Grundlage Nutzungsverhalten in der realen Weltund nicht nur Laborwerte wie Wattleistung oder Geschwindigkeit.
- RLVDDer Bundesverband Fahrradlogistik spricht sich nachdrücklich gegen die Streichung von Lastenfahrrädern unter 300 kg aus der Fahrradkategorie aus, da dies zu untergraben die Ziele der Logistik auf der letzten Meile und der grünen Mobilität.
🧭 Ein Blick nach vorn: Wie geht es weiter mit der europäischen E-Bike-Politik?
Die EU hat sich noch nicht offiziell zu neuen Rechtsvorschriften für E-Bikes verpflichtet, aber die öffentliche Beteiligung einflussreicher Berufsverbände wie des ZIV und die zunehmende Verbreitung von E-Lastenrädern in Städten wie Berlin, Amsterdam und Paris deuten darauf hin, dass eine Reform nicht nur wahrscheinlich, sondern auch notwendig ist.
Die Schweiz mag den ersten formellen Schritt getan haben, aber Deutschland und andere Länder sind dicht dahinter. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob sich Europa für eine stärkere leistungsbezogene, kategorie-vielfalt, Und innovationsfreundlich Rahmen für E-Bikes - oder bleibt an jahrzehntealte Regeln gebunden, die für einfachere Maschinen geschrieben wurden.
🔚 Schlussgedanken
Der Wechsel von herkömmlichen Fahrrädern zu Elektro- und Lastenrädern ist eine der größten Veränderungen in der modernen städtischen Mobilität. Die neue Gesetzgebung der Schweiz spiegelt diese Entwicklung wider, und Europa steht nun vor einer wichtigen Entscheidung: seinen Rahmen anpassen die Zukunft des nachhaltigen Verkehrs zu unterstützen, oder zu riskieren, dass der Fortschritt durch überholte Beschränkungen aufgehalten wird.
Wir bei Regen werden diese Änderungen genau beobachten - nicht nur im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch, um unsere Kunden in ganz Europa mit hochmodernen, vorschriftsmäßigen Lastenrädern besser bedienen zu können.